Arbeitsrecht

Bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Immer wieder kommt es in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu Problemen, in deren Verlauf Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtlichen Rat oder Unterstützung brauchen. In diesen Fällen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Das umfasst Streitigkeiten um LohnzahlungenAbmahnungen oder Arbeitszeugnisse ebenso wie Kündigungen.

Nicht selten kommt es zwischen den Vertragsparteien eines Arbeitsvertrages zu Streitigkeiten über den dem Arbeitnehmer zustehenden Lohn, sei es wegen Uneinigkeiten über einzelne Lohnbestandteile wie z.B. Gratifikationen oder sei es wegen vermeintlicher Gegenforderungen des Arbeitgebers. Hierbei ist zu beachten, dass für Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag häufig arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten, nach deren Verstreichen der Anspruch entfällt. Häufig belaufen sich diese auf nur 3 Monate oder sogar kürzere Zeiträume. Hier ist also mitunter Eile geboten.

Auch angebliche oder tatsächliche Verfehlungen des Arbeitnehmers führen mitunter zu Streitigkeiten, ebenso wie die Formulierung von Arbeitszeugnissen.

Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten betreffen aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, häufig durch arbeitgeberseitige Kündigung. Um diese anzugreifen steht dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu. Allerdings muss diese innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

An dieser Stelle sei aber auch schon einmal darauf hingewiesen, dass es entgegen landläufiger Meinung bei einer Kündigung keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers gibt. Eine Abfindung wird vielmehr nur dann nach individuellen Verhandlungen gezahlt, wenn der Arbeitgeber ein Interesse an einer Beschleunigung der Schaffung von Rechtsklarheit oder an der Minimierung von Prozessrisiken (wie ein evtl. Verlieren) hat. Die Kündigungsschutzklage ist vielmehr an sich auf den Erhalt des Arbeitsplatzes ausgerichtet.

Beide Parteien – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - sind in einem solchen Verfahren gut beraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Arbeitgeber sollten in der Regel eine anwaltliche Vertretung sogar schon vor Ausspruch der Kündigung erwägen, um diese möglichst gerichtsfest zu gestalten.

Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider berät Sie auch gerne, wenn es um arbeitsrechtliche Frage im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Pandemie geht – Lohnfortzahlung, Kurzarbeit etc.