Baurecht

Bei baurechtlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gerne.

Immer wieder kommt es rund um den Bau oder auch in Bezug auf bereits existente bauliche Anlagen zu rechtlichen Streitigkeiten. Man unterscheidet dabei zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht.

Das private Baurecht umfasst die vertraglichen Beziehungen des Bauherrn zu den Bauunternehmern und dem Architekten. Häufig kommt es hier insbesondere im Nachgang zur Errichtung der jeweiligen baulichen Anlage zu rechtlichen Streitigkeiten, weil das errichtete Gebäude nicht den Erwartungen des Bauherrn entspricht. Manchmal sind zugesagte Leistungen nicht erfüllt worden, manchmal geht es um sich zum Teil erst nach einiger Zeit zeigende Mängel des Bauwerks.

In diesem Bereich ist Herr Rechtsanwalt Wulf Brettschneider seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich tätig und vertritt auch Sie gerne.

Daneben gibt es noch das öffentliche Baurecht, welches ein Teil des Verwaltungsrechts ist. Hierbei geht es um Fragen der Erteilung der Baugenehmigung oder aber auch sonstige behördliche Anordnungen, wie z.B. Nutzungsuntersagungen, Baueinstellungsverfügungen oder gar Beseitigungsanordnungen. Gemein ist diesen Problemen, dass sie allesamt mit der Bauaufsichtsbehörde zu tun haben. Derartige Rechtsstreitigkeiten entstehen zumeist im Vorfeld der Bauausführung (Streitigkeiten um die Erteilung der Baugenehmigung) oder betreffen den bereits vorhandenen Bestand baulicher Anlagen, wenn deren Rückbau oder Abriss verfügt bzw. die weitere Nutzung untersagt wird.

Mitunter geht es auch um die Anfechtung der dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung, um die Errichtung eines missliebigen Gebäudes zu verhindern, bzw. die Abwehr der nachbarlichen Anfechtung.

Zum öffentlichen Baurecht gehört auch die gerichtliche Überprüfung von Bebauungsplänen.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts ist Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider  als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit mehreren Jahren erfolgreich tätig und vertritt auch Sie gerne.