Waffenrecht

Bei Problemen mit dem Entzug oder der Versagung der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Prüfungen wie z.B. Waffenbesitzschein, Waffenbesitzkarte oder auch Jagdschein helfen wir Ihnen gerne.

Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit vielen Jahren bundesweit im Waffenrecht tätig.

Insbesondere die Fälle der Entziehung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wegen Unzuverlässigkeit haben in den letzten Jahren massiv zugenommen.

 

Nach § 4 I Nr. 2 WaffG ist Voraussetzung für die Erteilung und gem. § 45 WaffG auch für das Behalten der waffenrechtlichen Erlaubnis, dass der Betroffene die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Wann dies nicht der Fall ist, regelt § 5 WaffG. Danach fehlt oder entfällt die erforderliche Zuverlässig z.B. bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet werden. Darüber hinaus fehlt oder entfällt die Zuverlässigkeit in der Regel z.B. bei Mitgliedschaft in verbotenen Vereinen oder Parteien oder soweit es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Betroffene Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bzw. Mitglied in einer Vereinigung ist, die solche Bestrebungen verfolgt.

 

Gerade für Sportschützen und Jäger hat der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis weitreichende Folgen. Anknüpfungspunkte für die Entziehung der Erlaubnis wegen oben beschriebener Unzuverlässigkeit sind neben klassischen Trunkenheitsfahrten in den letzten Jahren häufig auch unbedacht getätigte Äußerungen, welche bei der zuständigen Behörde den Eindruck einer Gefahr einer Gewaltbereitschaft erzeugen sowie die Mitgliedschaft in mitunter auch nur vermeintlich verfassungsfeindlichen Gruppierungen, wozu z.B. auch die AfD gezählt wird.

 

Neben einer Reihe zweifelsohne berechtigter Entziehungen von Waffenscheinen etc. wird gerade auch im Bereich politischer Mitgliedschaften und Meinungsäußerungen von einigen Behörden seit längerem versucht, die Grenzen der Zuverlässigkeit immer weiter zurückzudrängen. Gerade in diesen Bereichen befindet sich die Rechtsprechung derzeit in einem Prozess der Neujustierung, so dass hier durchaus mit Erfolgschanen gegen Entziehungen vorgegangen werden kann.